Legate

Mit einem Legat können Sie dafür sorgen, dass Ihre Wünsche über Ihr Leben hinaus verwirklicht werden und Ihr Vermögen Ihren Vorstellungen entsprechend verteilt wird.

Wer einen Teil seines Erbes der Stiftung Hippotherapie-Zentrum hinterlassen möchte, sollte ein rechtsgültiges Testament aufsetzen. So kann klar formuliert werden, wer unterstützt werden soll. Das Testament muss persönlich von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.

Bei einer Erbschaft erhält die Stiftung Hippotherapie-Zentrum einen Teil Ihres Nachlasses. Dieser wird meist als Prozentsatz innerhalb der frei verfügbaren Quote geregelt, die zum 1. Januar 2023 nochmals erhöht wird. Die freie Quote ist derjenige Teil des Erbvermögens, welcher nicht einem Pflichtteilsschutz unterliegt und somit nach freien Wünschen vererbt werden kann. Bei einem Legat legen Sie einen fixen Betrag fest, den Sie spenden möchten.

Ohne Testament wird Ihr Nachlass gemäss Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, geht der gesamte Nachlass an den Staat.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie die Arbeit des Hippotherapie-Zentrums mit einem Legat unterstützen möchten. Wir betrachten dies als grosszügiges Geschenk und behandeln es mit grösstem Respekt und Sorgfalt entsprechend dem gewünschten Zweck.

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